Der Ratenkredit
Die Beantragung eines Ratenkredits erfolgt grundsätzlich ganz einfach, allerdings sollte man ein paar Punkte beachten. Die Beantragung besteht in der Regel aus drei Schritten:
a. das Ausfüllen des Online-Formulars
b. das Ausdrucken und das Unterschreiben des Kreditantrags
c. das Schicken des Kreditantrags und aller nötigen Unterlagen per Post-Ident-Verfahren an die Bank
Um Verträge mit Kunden abzuschließen, müssen die Banken diese anhand ihres Ausweises überprüfen, um sicher sein zu können, dass die Angaben des Kunden auch wahr sind. Ein persönlicher Kontakt bei Direktbanken kommt aber nie zu Stande, aus diesem Grunde werden die Kreditverträge in der Regel im Post-Ident-Verfahren an die Bank zurückgesendet. Bei dieser Methode muss der potentielle Kreditnehmer mit ihrem Personalausweis oder Reisepass zur Post, der dortige Beschäftigte kontrolliert den Ausweis und beglaubigt die Daten gegenüber der Direktbank als richtig. Die Kosten dieser Methode werden in jedem Fall von der Bank übernommen, der Kunde sollte für diese nichts bezahlen.
Wichtig: Alle Angaben sollten wahrheitsgemäß gemacht werden und die notwendigen Unterlagen komplett eingereicht werden. Andernfalls kann der Ratenkredit nicht akkreditiert werden.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Ratenkredites:
Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:
a. Volljährigkeit
b. Bei dem aktuellen Arbeitgeber wenigstens seit 6 Monaten unbefristet beschäftigt
c. Handlung findet auf eigene Rechnung statt
d. Permanenter Wohnsitz und Bankverbindung in Deutschland
e. Keine negativen SCHUFA-Einträge
f. Keine Selbständigkeit
Selbständige und Freiberufler
Freiberufler werden nur von wenigen Banken und auch nur mit eventuellen lokalen Restriktionen wie Angestellte behandelt. Ansonsten findet ihre Kreditbeurteilung wie bei Selbständigen statt. Das heißt, dass sie Unterlagen wie Steuerbescheide, BWAs, usw., vorzeigen müssen. Die Kreditprüfung ist bei Selbständigen kostbarer als bei Angestellten, deshalb stellen die meisten Banken online keinen Ratenkredit für diese Personengruppe zur Verfügung.
Auszubildende, Rentner und Zeitsoldaten
Auszubildende bekommen in der Regel keinen Ratenkredit. Ein Ausbildungsvertrag ist befristet , deshalb ist die Ausbildungsvergütung nicht als Arbeitseinkommen gültig. Bei Rentnern wird das Alter zum Zeitpunkt der Kreditantragstellung und die Kreditlaufzeit beachtet. Personen, die ein bestimmtes Alter (zum Beispiel 75 Jahre) überschreiten, können oftmals keinen Kredit erhalten. Bei Zeitsoldaten hängt die Vergabe von der festgelegten Dienstzeit ab. Falls die Dienstzeit die Kreditlaufzeit überschreitet, so erhält der Zeitsoldat den Ratenkredit.